Wenn Sie Verantwortung für ein Unternehmen tragen, ob als Geschäftsführerin, IT-Leiter oder als Teil der strategischen Führung, kommen Sie an zwei Begriffen nicht vorbei: Due Diligence und Due Care. Beide klingen nach Juristendeutsch, entscheiden im Ernstfall aber darüber, ob ein Sicherheitsvorfall als unvermeidbares Pech oder als vorwerfbares Versäumnis gewertet wird. Und dieser Unterschied kann persönlich haften bedeuten.
Das Problem: In vielen Erklärungen werden die beiden Begriffe durcheinandergeworfen oder mit widersprüchlichen Eselsbrücken beschrieben. Dieser Artikel räumt damit auf. Sie erfahren, was Due Care und Due Diligence nach der anerkannten Fachdefinition (CISSP/(ISC)²) wirklich bedeuten, wie der deutsche und europäische Rechtsrahmen sie einfordert (Art. 32 DSGVO, Geschäftsführerhaftung, NIS-2), was der Marriott-Fall tatsächlich gekostet hat, und Sie bekommen eine konkrete Checkliste für die Praxis.
Die Kurzformel vorab: Due Diligence ist das Wissen, Due Care ist das Tun. Wer beides beherrscht, handelt sorgfältig. Wer eines davon vernachlässigt, wird angreifbar, technisch wie rechtlich.
Die saubere Definition: Was Due Care und Due Diligence wirklich bedeuten
In der Cybersicherheit bilden die beiden Prinzipien ein zusammengehöriges Paar. Am belastbarsten sind die Definitionen aus dem Umfeld der CISSP-Zertifizierung des Berufsverbands (ISC)², weil sie international als Referenz gelten.
Due Care: die angemessenen Schutzmaßnahmen tatsächlich umsetzen
Due Care ist das Umsetzen und Aufrechterhalten angemessener Schutzmaßnahmen im laufenden Betrieb, also das konkrete Handeln. Der Official (ISC)² CISSP Study Guide beschreibt es sinngemäß als "using reasonable care to protect the interests of an organization", also als das Anwenden angemessener Sorgfalt zum Schutz der Interessen einer Organisation.
Praktisch heißt das: Sie spielen Sicherheitsupdates ein, testen Ihre Backups, schränken Administratorrechte ein, schulen Ihre Mitarbeitenden und reagieren auf Vorfälle. Der juristische Maßstab dahinter ist die sogenannte "prudent person rule" (früher "prudent man rule"): Gehandelt wird so, wie es eine umsichtige, verantwortungsvolle Person unter vergleichbaren Umständen getan hätte. Im US-amerikanischen Raum hat sich dafür der Begriff "reasonable cybersecurity" etabliert. Das Center for Internet Security (CIS) beschreibt ihn als bewusst dynamischen Maßstab, dessen Angemessenheit von Branchenpraxis, Datensensibilität, Unternehmensgröße, verfügbaren Standards und bekannten Bedrohungen abhängt. Es gibt also keine feste, für alle gültige Checkliste, was "genug" ist. Genau deshalb empfiehlt CIS, sich an etablierten, messbaren Rahmenwerken wie den CIS Critical Security Controls zu orientieren, um Angemessenheit dokumentierbar zu machen.
Due Diligence: fortlaufend prüfen, dass die Maßnahmen angemessen sind und wirken
Due Diligence ist die Kontroll- und Managementfunktion: das fortlaufende Prüfen, Untersuchen und Steuern, dass die Due-Care-Maßnahmen überhaupt angemessen sind und tatsächlich wirken. Der Official (ISC)² CISSP Study Guide formuliert es als "practicing the activities that maintain the due care effort", also als die Tätigkeiten, die den Due-Care-Aufwand aufrechterhalten. Dazu gehören Audits, Risikobewertungen, Lieferantenprüfungen, die Prüfung vor einer Unternehmensübernahme (M&A) und die Pflicht, all das nachvollziehbar zu dokumentieren.
Ein wichtiger Punkt, der oft untergeht: Due Diligence stützt sich auf explizite, messbare Standards (etwa ISO 27001, das NIST Cybersecurity Framework oder den BSI IT-Grundschutz), während Due Care sich am eher impliziten Urteil orientiert, was "angemessen" ist. Deshalb lässt sich Due Diligence gut nachweisen, Due Care muss im Streitfall dagegen argumentativ verteidigt werden.
Vorsicht bei den kursierenden Eselsbrücken
In der Fachliteratur kursieren mehrere Merksätze, die sich auf den ersten Blick widersprechen. Damit Sie nicht in die Falle tappen, hier die Einordnung:
- "Do Detect / Do Correct": Manche CISSP-Materialien fassen Due Diligence als "Do Detect" (erkennen) und Due Care als "Do Correct" (korrigieren). Das ist nicht falsch, aber missverständlich, wenn man "erkennen" als einmaligen Check nach einem Vorfall liest. Gemeint ist die andauernde Audit- und Managementfunktion, nicht eine einmalige Ursachensuche.
- "Due Diligence als Unterkategorie von Due Care": Einzelne Quellen stellen Due Care als Oberbegriff dar und Due Diligence nur als Spezialfall für Drittparteienrisiko. Das ist eine Minderheitsmeinung. Die Mehrheit und die belastbarere Lesart verstehen beide als gleichrangige, sich ergänzende Prinzipien.
- "Due Diligence als Nachweis von Due Care": Diese Nuance betont die Dokumentations- und Nachweispflicht gegenüber Stakeholdern. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung, ersetzt aber nicht die Hauptdefinition.
Merken Sie sich am besten das robuste Begriffspaar: Due Diligence ist das kontinuierliche Wissen und Kontrollieren, Due Care ist das kontinuierliche Handeln.
Due Care vs. Due Diligence im direkten Vergleich
Die folgende Tabelle stellt beide Prinzipien nach den entscheidenden Dimensionen gegenüber.
| Dimension | Due Diligence (das Wissen) | Due Care (das Tun) |
|---|---|---|
| Kernfrage | Sind unsere Schutzmaßnahmen angemessen und wirksam? | Setzen wir die Schutzmaßnahmen tatsächlich um? |
| Funktion | Prüfen, untersuchen, steuern, bewerten | Umsetzen, betreiben, aufrechterhalten |
| Typische Aktivitäten | Audits, Risikobewertung, Lieferantenprüfung, M&A-Prüfung, Managementbewertung | Patchen, Backups testen, Rechte einschränken, schulen, Vorfälle bearbeiten |
| Timing | Vor einer Entscheidung und fortlaufend als Governance | Fortlaufend im Tagesgeschäft |
| Maßstab | Explizite, messbare Standards (ISO 27001, NIST CSF) | "Prudent person", "reasonable cybersecurity" |
| Nachweisbarkeit | Gut dokumentierbar (Berichte, Bewertungen) | Muss im Streitfall verteidigt werden |
| Verantwortlich | Primär Management und Governance | Alle Mitarbeitenden im eigenen Handeln |
Zwei praxisnahe Beispielpaare machen den Unterschied greifbar:
- Eine jährliche Sicherheitsprüfung durchzuführen ist Due Diligence. Die daraus abgeleiteten Korrekturmaßnahmen tatsächlich umzusetzen ist Due Care.
- Die Ursache einer bekannten Schwachstelle (CVE) zu verstehen und zu bewerten ist Due Diligence. Den passenden Patch dagegen einzuspielen ist Due Care.
Zwei Anwendungsfelder von Due Diligence: einmalige Prüfung und laufende Kontrolle
Ein häufiges Missverständnis ist, Due Diligence sei nur ein einmaliger Check vor einer großen Entscheidung. Tatsächlich hat sie zwei Gesichter, und beide sind relevant.
Due Diligence vor einer Entscheidung: die M&A- und Onboarding-Prüfung
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein anderes Unternehmen. Sie wollen wissen, ob im digitalen Keller Leichen liegen: veraltete Systeme, offene Sicherheitslücken, ungelöste Datenschutzprobleme. Genau das ist die klassische Due Diligence, eine strukturierte, gründliche Prüfung, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Im IT- und Sicherheitskontext prüfen Sie dabei zum Beispiel:
- Werden sensible Daten sicher gespeichert und verschlüsselt?
- Gibt es veraltete Software oder undokumentierte Schatten-IT?
- Welche Drittanbieter haben Zugriff auf Systeme oder Daten?
- Existieren Sicherheitsrichtlinien, und werden sie eingehalten?
Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen übernimmt einen Online-Shop. Die Prüfung zeigt: Das Shopsystem läuft noch auf PHP 5.6, es gibt keine Zwei-Faktor-Authentifizierung, und Administratorzugänge wurden nie zurückgesetzt. Ohne diese Erkenntnisse hätte die Übernahme direkt in eine meldepflichtige Datenpanne führen können. Eine strukturierte Risikoanalyse und ein Sicherheitsaudit sind hier das Herzstück der Due Diligence. Wie eine solche Bewertung methodisch aufgebaut ist, lesen Sie in unserem Leitfaden zur Cybersicherheits-Risikoanalyse.
Laufende Due Diligence in der Lieferkette: das unterschätzte Alltagsfeld
Für die meisten Unternehmen ist die zweite Variante alltagsrelevanter: die fortlaufende Prüfung der eigenen Dienstleister und Lieferanten. Jeder Cloud-Anbieter, jeder Softwarezulieferer und jeder externe Dienstleister erweitert Ihre Angriffsfläche.
Das US-amerikanische NIST beschreibt im finalen Standard NIST SP 1326 (final veröffentlicht am 8. Juli 2026) Due Diligence im Lieferketten-Risikomanagement als das Minimum an Verständnis, das ein Auftraggeber über einen Lieferanten haben sollte. Der Leitfaden nennt fünf Bewertungsfaktoren für eine schnelle Erstbewertung:
- Supply Chain Tiers: Wie viele Zulieferer-Ebenen liegen zwischen Ihnen und dem eigentlichen Hersteller?
- FOCI (Foreign Ownership, Control, or Influence): Gibt es ausländisches Eigentum, ausländische Kontrolle oder Einflussnahme?
- Provenance: Woher stammen die Komponenten und die Software?
- Resilience (Resilienz): Wie widerstandsfähig ist der Lieferant, und wie schnell kann er sich nach einer Störung oder einem Vorfall erholen?
- Foundational Cyber Practices: Welche grundlegenden Sicherheitspraktiken setzt der Lieferant um?
Wichtig ist dabei auch das sogenannte Viertparteienrisiko, also die Subdienstleister Ihrer Dienstleister. Wer für die eigene Lieferkette Verantwortung trägt, sollte diese Kette so weit wie möglich nachverfolgen. Standards wie TISAX für die Automobilindustrie oder der BSI IT-Grundschutz liefern strukturierte Prüfrahmen für genau diese laufende Lieferanten-Due-Diligence.
Was passiert, wenn Sie eines von beiden vernachlässigen?
Beide Prinzipien greifen ineinander. Fällt eines aus, entsteht eine Lücke, die früher oder später ausgenutzt wird.
Ohne Due Diligence: Sie übernehmen ein Unternehmen oder führen neue Software ein, ohne genau hinzusehen. Die Folge sind eingekaufte Altlasten: veraltete Systeme, unentdeckte Sicherheitslücken oder Datenschutzrisiken. Kommt es zum Vorfall, sind Sie angreifbar, weil Sie es hätten wissen müssen.
Ohne Due Care: Sie richten alles einmal korrekt ein, lassen es dann aber schleifen. Systeme werden nicht aktualisiert, Schulungen versanden, ein Mitarbeiter klickt auf einen Phishing-Link, und Kundendaten sind weg. Der Vorwurf lautet dann nicht "Sie wussten es nicht", sondern "Sie wussten es und haben nicht gehandelt".
Das Fallbeispiel Marriott/Starwood, faktisch eingeordnet
Der Marriott/Starwood-Fall ist das Lehrbuchbeispiel dafür, wie Due Diligence bei einer Übernahme und Due Care danach beide versagen können.
Marriott übernahm 2016 die Hotelkette Starwood. Bereits ab Juli 2014, also vor Abschluss der Übernahme, war das Starwood-Reservierungssystem kompromittiert, ohne dass es jemand bemerkte. Erst 2018, rund zwei Jahre nach dem Closing, wurde der Angriff entdeckt. Über alle bekannten Vorfälle zwischen 2014 und 2020 hinweg waren weltweit schätzungsweise bis zu 344 Millionen Menschen betroffen. Den weitaus größten Anteil machte der Einbruch in das Starwood-Reservierungssystem aus, für den die britische Datenschutzbehörde rund 339 Millionen betroffene Gästedatensätze ansetzte. Trotz einer monatelangen Prüfung des Informationssicherheitsprogramms vor der Übernahme blieb der laufende Einbruch unentdeckt.
Bei den finanziellen Folgen ist Präzision wichtig, denn es handelt sich um zwei getrennte Verfahren in unterschiedlichen Rechtsräumen, die man nicht zu einer Summe verschmelzen darf:
- ICO-Bußgeld (Vereinigtes Königreich), 30. Oktober 2020: Die britische Datenschutzbehörde ICO verhängte wegen DSGVO-Verstößen eine Geldbuße von 18,4 Millionen britischen Pfund, reduziert von ursprünglich angekündigten 99,2 Millionen Pfund.
- FTC- und State-AGs-Settlement (USA), Oktober 2024: Marriott einigte sich mit einer Koalition aus 49 US-Bundesstaaten und dem District of Columbia auf eine Zahlung von 52 Millionen US-Dollar, dazu kamen umfangreiche Auflagen (ein risikobasiertes Sicherheitsprogramm und Datenlöschpflichten). Die Einigung mit der US-Bundesbehörde FTC bestand primär aus Auflagen, nicht aus einer gesonderten Geldbuße.
Diese beiden Beträge stammen aus unterschiedlichen Behörden, Ländern und Jahren. Sie zeigen zusammen, wie teuer versäumte Sorgfalt wird, dürfen aber nicht als eine einzige "Schadenssumme" addiert werden. Hinzu kommt in solchen Fällen stets der schwer bezifferbare, aber reale Reputationsschaden.
Die eigentliche Lehre des Falls liegt weniger in den Summen als in der Struktur des Versagens. Die Due-Diligence-Prüfung vor der Übernahme fand statt, sie erkannte den bereits laufenden Einbruch aber nicht, obwohl Hinweise auf kompromittierte Netzwerke existierten. Und die Due Care danach reichte nicht aus, um den Angriff über Jahre zu bemerken und zu stoppen. Genau diese Kombination, eine formal durchgeführte, inhaltlich aber unzureichende Prüfung plus ein zu schwacher laufender Betrieb, ist das Muster, das Sorgfaltspflichtverletzungen im Ernstfall so teuer macht.
Der Rechtsrahmen in Deutschland und Europa
In der DACH-Region tragen Due Care und Due Diligence keine eigenen Gesetzesnamen, aber die dahinterstehenden Pflichten sind rechtlich fest verankert. Wichtiger Hinweis vorab: Dies ist eine fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Art. 32 DSGVO: Due Care und Due Diligence in einer Norm
Art. 32 DSGVO ("Sicherheit der Verarbeitung") ist die zentrale europäische Norm für angemessene IT-Sicherheit. Sie verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zu "geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen" (TOM), die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Als Maßstab nennt die Norm ausdrücklich den Stand der Technik, die Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung und die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos.
Interessant ist, dass Art. 32 DSGVO beide Prinzipien in einer einzigen Vorschrift vereint:
- Die Due-Care-Elemente stecken in den konkreten Maßnahmen: Pseudonymisierung und Verschlüsselung, die dauerhafte Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen.
- Das Due-Diligence-Element steckt im letzten Punkt von Absatz 1: ein "Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit" der Maßnahmen. Das ist wortwörtlich die fortlaufende Kontrollfunktion.
Ergänzend fordert Absatz 3 der Norm, dass genehmigte Verhaltensregeln oder Zertifizierungen als Nachweis herangezogen werden können. Zusammen mit der Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO ("Accountability") entsteht so eine Nachweispflicht, die genau dem Due-Diligence-Gedanken entspricht: Sie müssen belegen können, dass Sie sorgfältig geprüft und gehandelt haben. Wie Sie die geforderten Maßnahmen strukturiert aufbauen, zeigt unser Leitfaden zum IT-Sicherheitskonzept.
Geschäftsführerhaftung: § 43 GmbHG und § 93 AktG
Verstöße gegen diese Sorgfaltspflichten können persönlich werden. Nach § 43 GmbHG müssen Geschäftsführer "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" anwenden, das Aktienrecht formuliert in § 93 AktG eine vergleichbare Pflicht für Vorstände. Verletzen sie diese Pflicht, haften sie der Gesellschaft für den entstandenen Schaden, unter Umständen mit dem Privatvermögen. Wichtig zur Einordnung: § 43 GmbHG nennt IT-Sicherheit nicht wörtlich, die Anwendung auf Cybersicherheitsversäumnisse ist herrschende Auslegung der allgemeinen Sorgfaltspflicht, kein Gesetzeswortlaut.
Entscheidend ist die Beweislast. Um sich von einem Vorwurf zu entlasten, muss die Geschäftsführung aktiv nachweisen, dass sie ein funktionierendes Sicherheitsmanagement etabliert, regelmäßige Updates durchgeführt und präventive Maßnahmen wie Backups und Firewalls eingerichtet hat. Ohne lückenlose Dokumentation wird diese Entlastung schwierig. Genau hier zahlt sich Due Diligence als dokumentierte Kontrollfunktion doppelt aus.
NIS-2: Cybersicherheit wird zur Chefsache
Die europäische NIS-2-Richtlinie verschärft die Lage für viele Unternehmen zusätzlich. Sie nimmt die Leitungsorgane ausdrücklich in die Pflicht, Risikomanagementmaßnahmen zu billigen, ihre Umsetzung zu überwachen und sich schulen zu lassen. Cybersicherheit wird damit endgültig zur Führungsaufgabe mit persönlicher Verantwortung. Für den Finanzsektor wirkt DORA (Digital Operational Resilience Act) in dieselbe Richtung. Was NIS-2 konkret verlangt und wer betroffen ist, ist ein Compliance-Thema für sich. Auch der Cyber Resilience Act reiht sich in dieses Cluster aus Vorgaben ein.
D&O- und Cyberversicherung als Absicherung
Weil die persönliche Haftung real ist, sichern sich Führungskräfte häufig über eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) ab, ergänzt um eine Cyberversicherung für das Unternehmen. Beide sind aber kein Freibrief: Versicherer können Leistungen kürzen oder verweigern, wenn grundlegende Sorgfaltspflichten nachweislich verletzt wurden. Auch hier gilt: Ohne dokumentierte Due Care und Due Diligence wird die Absicherung wertlos.
Checkliste: Due Diligence und Due Care in der Praxis
Die folgenden beiden Listen fassen das Wichtigste in abhakbarer Form zusammen.
Due-Diligence-Fragen vor einer Entscheidung oder Lieferantenauswahl
- [ ] Wurde eine strukturierte Risikoanalyse für die betroffenen Systeme und Daten durchgeführt?
- [ ] Sind die eingesetzte Software und ihre Versionsstände dokumentiert (Software Bill of Materials)?
- [ ] Ist bekannt, welche Dritt- und Viertparteien Zugriff auf Systeme oder Daten haben?
- [ ] Kann der Anbieter seine Sicherheitspraxis mit Zertifikaten oder Auditberichten belegen (etwa ISO 27001, TISAX)?
- [ ] Existiert ein aktueller Datenschutz- und Verarbeitungsnachweis (Art. 30, Art. 32 DSGVO)?
- [ ] Wurden Herkunft, Eigentümerstruktur und Resilienz des Lieferanten geprüft?
- [ ] Ist die Prüfung selbst dokumentiert, sodass sie im Streitfall nachweisbar ist?
Due-Care-Routinen im laufenden Betrieb
- [ ] Sicherheitsupdates und Patches werden zeitnah und nachvollziehbar eingespielt.
- [ ] Backups werden regelmäßig erstellt und ihre Wiederherstellung wird getestet.
- [ ] Administratorrechte und Zugriffe folgen dem Least-Privilege-Prinzip.
- [ ] Mitarbeitende werden regelmäßig geschult (Awareness, Phishing).
- [ ] Systeme werden fortlaufend überwacht und Vorfälle nach einem Plan bearbeitet (siehe MDR, MSSP, EDR, XDR und NDR).
- [ ] Es existiert ein gepflegtes IT-Sicherheitskonzept mit klaren Verantwortlichkeiten.
- [ ] Alle Maßnahmen werden dokumentiert, damit die Sorgfalt belegbar bleibt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Due Diligence und Due Care?
Die Kurzformel lautet: Due Diligence ist das Wissen, Due Care ist das Tun. Due Diligence ist die fortlaufende Kontroll- und Managementfunktion, also das Prüfen, Untersuchen und Steuern, ob die Schutzmaßnahmen überhaupt angemessen sind und wirken (Audits, Risikobewertungen, Lieferantenprüfungen). Due Care ist das tatsächliche Umsetzen und Aufrechterhalten dieser Maßnahmen im laufenden Betrieb, etwa Patchen, Backups testen, Rechte einschränken und schulen. Beide sind gleichrangige, sich ergänzende Prinzipien.
Was bedeutet Due Care in der IT-Sicherheit?
Due Care ist das Umsetzen und Aufrechterhalten angemessener Schutzmaßnahmen im laufenden Betrieb, also das konkrete Handeln. Der Maßstab dahinter ist die "prudent person rule": Gehandelt wird so, wie es eine umsichtige, verantwortungsvolle Person unter vergleichbaren Umständen getan hätte. Im US-Raum spricht man von "reasonable cybersecurity", einem bewusst dynamischen Maßstab, der von Branche, Datensensibilität, Unternehmensgröße und bekannten Bedrohungen abhängt. Eine feste, für alle gültige Checkliste, was "genug" ist, gibt es nicht.
Ist Due Diligence dasselbe wie Sorgfaltspflicht?
Nicht ganz. Die deutsche Sorgfaltspflicht ist der rechtliche Rahmen, Due Diligence und Due Care sind die fachlichen Prinzipien, die diese Pflicht in der IT-Sicherheit konkretisieren. Im deutschen Recht tragen sie keine eigenen Gesetzesnamen, stecken aber etwa in Art. 32 DSGVO (regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen als Due-Diligence-Element) und in der Geschäftsführerhaftung nach § 43 GmbHG und § 93 AktG, die "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" verlangt.
Welche rechtlichen Folgen hat fehlende Due Care?
Fehlende Due Care kann teuer und persönlich werden. Kommt es zu einem Vorfall, lautet der Vorwurf nicht "Sie wussten es nicht", sondern "Sie wussten es und haben nicht gehandelt". Behörden können Bußgelder verhängen, wie im Marriott-Fall die britische ICO wegen DSGVO-Verstößen. Zusätzlich kann die Geschäftsführung nach § 43 GmbHG oder § 93 AktG persönlich haften, unter Umständen mit dem Privatvermögen, wenn sie kein funktionierendes Sicherheitsmanagement nachweisen kann. Auch D&O- und Cyberversicherungen können Leistungen kürzen, wenn grundlegende Sorgfaltspflichten verletzt wurden.
Was gehört zu einer Due-Diligence-Prüfung?
Zu einer Due-Diligence-Prüfung gehören eine strukturierte Risikoanalyse der betroffenen Systeme und Daten, die Dokumentation der eingesetzten Software und ihrer Versionsstände, die Klärung, welche Dritt- und Viertparteien Zugriff haben, der Nachweis der Sicherheitspraxis über Zertifikate oder Auditberichte (etwa ISO 27001 oder TISAX) sowie die Prüfung von Herkunft, Eigentümerstruktur und Resilienz des Lieferanten. Entscheidend ist, dass die Prüfung selbst dokumentiert wird, damit sie im Streitfall nachweisbar ist.
Fazit
Due Diligence und Due Care sind keine austauschbaren Synonyme, sondern zwei gleichrangige, sich ergänzende Prinzipien. Due Diligence ist das fortlaufende Wissen und Kontrollieren, ob Ihre Schutzmaßnahmen angemessen sind und wirken. Due Care ist das tatsächliche Umsetzen und Aufrechterhalten dieser Maßnahmen im Tagesgeschäft. Das eine ohne das andere ist wertlos: Wer prüft, aber nicht handelt, weiß nur, wo es brennt. Wer handelt, aber nicht prüft, arbeitet blind.
Der Marriott-Fall und die deutsche Rechtslage zeigen dieselbe Lektion aus zwei Perspektiven: Sorgfalt muss nicht nur gelebt, sondern auch nachgewiesen werden. Art. 32 DSGVO, die Geschäftsführerhaftung und NIS-2 verlangen genau das, ein Zusammenspiel aus umgesetzten Maßnahmen und dokumentierter Kontrolle. Wer beide Prinzipien konsequent verzahnt und mit einer klaren Checkliste unterlegt, senkt nicht nur das technische Risiko, sondern auch das persönliche Haftungsrisiko. Und genau darum lohnt es sich, den Unterschied wirklich zu verstehen.